Die Südtiroler Landesregierung hat
heute die Wohnreform 2025 genehmigt. Damit kann der
Gesetzentwurf an die zuständigen Gesetzgebungsausschüsse und
anschließend an den Landtag weitergeleitet werden. Die
Wohnreform 2025 ist ein Kernpunkt der Regierungsvereinbarung.
Etwas mehr als ein Jahr nach Amtsantritt, hat die
Landesregierung dieses wichtige Maßnahmenpaket nun beschlossen.
"Die Wohnreform 2025 ist die Basis, damit es nun Schritt für
Schritt in die richtige Richtung geht", erklärte Landeshauptmann
Arno Kompatscher nach der Sitzung der Landesregierung. Der
Gesetzentwurf wurde bereits am 18. Februar ausführlich
vorgestellt, nun hat die Landesregierung formell den Beschluss
genehmigt. Leistbarer Wohnraum, so führte Kompatscher aus, sei
derzeit in allen erfolgreichen Regionen ein großes Thema. "Neue
gesellschaftliche Entwicklungen erfordern eine neue
Herangehensweise. Ich denke hier zum Beispiel an die
touristische Nutzung, die den Ansässigen Wohnraum entzogen hat",
sagte Kompatscher.
Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair zeigte sich zufrieden damit,
dass die Wohnreform 2025 innerhalb der Landesregierung breite
Zustimmung gefunden hat. "Wir möchten mit den Maßnahmen Wohnraum
aktivieren, sichern und mittelfristig auch bezahlbar machen",
betonte Mair. Im Wesentlichen umfasse das Reformpaket drei
Kernpunkte: Bürger und gemeinnützige Wohnbauträger gezielt zu
fördern und zu unterstützen, Verfahren zu beschleunigen und zu
vereinfachen und Wohnraum für Ansässige auszubauen.
Der Rat der Gemeinden hat die Wohnreform grundsätzlich
positiv begutachtet, aber auch einige Änderungsvorschläge
eingebracht, die die Landesregierung teilweise angenommen hat.
Sie werden nun in den Gesetzentwurf eingearbeitet, damit dieser
an die Gesetzgebungsausschüsse weitergeleitet werden kann.
Zu den wichtigsten Maßnahmen der Wohnreform zählen die
Verlängerung der Sozialbindung auf 20 Jahre, verstärkte
Kontrollen und höhere Strafen bei Zweckentfremdung von Wohnraum,
die Stärkung gemeinnütziger Wohnbauträger sowie zinsbegünstigte
Darlehen und die Konventionierung der Neukubatur. Auch
Erleichterungen bei den Unterkünften für Mitarbeitende sind
vorgesehen. Klare Regeln gibt es im Gesetzentwurf für
geschlossene Höfe, Streuhotels und die Kurzzeitvermietung. Das
Bausparen soll ausgebaut werden, das Wohnbauinstitut WOBI erhält
ein Vorkaufsrecht bei Wohnungen mit Preisbindung. Geplant ist
weiters eine Vereinfachung der Wohnbauförderung und die
Einführung zusätzlicher Aufschläge.
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